Datenschutz

Das Datenschutzkonzept ist das Herzstück der DSGVO.

Hinweis: Wer den Nachweis datenschutzkonformen Handelns nicht erbringen kann haftet gegenüber der Datenschutzbehörde und geschädigten Dritten.

Das Datenschutzkonzept, dient zur Erfüllung der DSGVO

Das Datenschutzkonzept dient zur Rechenschaftspflicht gegenüber der Behörde

Das Datenschutzkonzept schützt bei Haftung gegenüber geschädigten Dritten